Schulelternrat

Allgemeine Informationen

  • SER – Mitglieder
  • SER – Mitglieder der Konferenzen
    • Fachkonferenzen
    • Gesamtkonferenz
  • SER – Mitglieder des Schulvorstandes
  • SER – Kreiselternrat
  • SER – Stadtelternrat
  • SER – Geschäftsordnung
  • SER – Vorstand

Bedeutung und Funktion der Elternvertretung

  • Schule und Elternhaus haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Hieraus leitet sich das RECHT und die PFLICHT zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ab.
  • Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und Schule geschaffen werden, die mithelfen soll Konflikte der Schülerinnen und Schüler mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern, vorzubeugen oder zu beseitigen.
  • Die Elternvertretungen in der Schule haben das Recht auf eingehende Informationen über alle Angelegenheiten die die Interessen der Eltern berühren.
  • Eine gute Schule ist nicht ohne die aktive Mitarbeit von Eltern und Schülerinnen und Schülern möglich. Die Elternvertretung schafft, neben der Schülervertretung, eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.

Aufgaben der Elternvertretung

Klassenelternschaft:

  • Erörtert alle schulischen Fragen, wie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen der Organisation und der Leistungsbewertung, etc.

Vorsitzende/r und Stellv. der Klassenelternschaft:

  • Vorbereitung und Leitung von mindestens zwei Elternabenden im Schuljahr.
  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates.
  • Kontakt zur Klassenlehrerin/zum Klassenlehrer.

Klassenkonferenz:

  • Entscheidungen im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler der Klasse betreffen wie z.B. das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordinierung der Hausaugaben, Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge.

Schulelternrat:

  • Erörterung aller die Schule oder der Schülerschaft betreffenden Fragen. Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger. Wahl eines Vorstandes, der Vertreter/innen in der Gesamtkonferenz, den Fachkonferenzen und in den Ausschüssen.

Vorstand des Schulelternrates:

  • Vorbereitung und Leitung von mind. 4 Sitzungen im Schuljahr. Kontakt zur Schulleitung. Wahrnehmung der Aufgaben des Schulelternrates zwischen den Sitzungen.

Gesamtkonferenz:

  • Entscheidung über pädagogische Angelegenheiten der Schule, soweit nicht die Klassen- oder Fachkonferenzen zuständig sind.

Schulvorstand:

  • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  • Schulpartnerschaften  etc.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.