Seit G9 wieder häufiger.
Allgemeines
Durch die Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G8 auf G9 entscheiden sich wieder deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für ein Auslandsjahr. In der Regel besuchen Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse eine Schule im Ausland.
Die Schule ist frühzeitig über den Besuch einer Schule im Ausland zu informieren.
Zuständige Koordinatorin
Frau Köbke
kb@gak-buchholz.org
Sie steht jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Rechtzeitig planen.
Fristen und Antrag
Wenn Sie ein Auslandsjahr für Ihr Kind planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Frau Köbke auf, die jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung steht.
1.
Beraten lassen
Frühzeitig Kontakt mit Frau Köbke aufnehmen.
2.
Teilnahmebestätigung abwarten
Als Anlage ist dem Antrag die Teilnahmebestätigung der betreffenden Austauschorganisation beizufügen.
3.
Antrag einreichen
Antrag und Anlage können eingereicht werden, sobald die Teilnahmebestätigung vorliegt. Sie müssen Frau Köbke spätestens vor den Osterferien vorliegen.
Überspringen der Einführungsphase
Sollte Ihr Kind die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe überspringen, lassen Sie sich unbedingt frühzeitig sowohl von Frau Köbke als auch von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern beraten. Der Antrag muss den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern zur Versetzungskonferenz des 10. Schuljahres vorliegen.
Alles zum Herunterladen.
Formulare und Merkblätter
Merkblatt der Schule
Die wichtigsten Möglichkeiten und eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen.
PDF öffnenMerkblatt der Behörde
Informationen des Landes über Möglichkeiten und Verfahren des Auslandsschulbesuchs.
PDF öffnenAntrag zum Überspringen
Für das Überspringen der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
PDF öffnenMathematik in Jahrgang 11
Hinweise für alle, die nach dem Auslandsjahr in Jahrgang 11 einsteigen.
PDF öffnen
