Ein gemeinsamer Auftrag.

Bedeutung und Funktion der Elternvertretung

Schule und Elternhaus haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Hieraus leitet sich das Recht und die Pflicht zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ab.

Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und Schule geschaffen werden, die mithelfen soll, Konflikte der Schülerinnen und Schüler mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern, vorzubeugen oder zu beseitigen.

Die Elternvertretungen in der Schule haben das Recht auf eingehende Informationen über alle Angelegenheiten, die die Interessen der Eltern berühren.

Eine gute Schule ist nicht ohne die aktive Mitarbeit von Eltern und Schülerinnen und Schülern möglich. Die Elternvertretung schafft, neben der Schülervertretung, eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.

Wer macht was?

Aufgaben der Elternvertretung

Die Elternvertretung ist in mehreren Gremien organisiert. Hier finden Sie, wofür welches zuständig ist.

Erörtert alle schulischen Fragen, wie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen der Organisation und der Leistungsbewertung.

  • Vorbereitung und Leitung von mindestens zwei Elternabenden im Schuljahr
  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates
  • Kontakt zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer

Entscheidungen im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler der Klasse betreffen. Dazu zählen das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordinierung der Hausaufgaben, Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge.

Erörterung aller die Schule oder die Schülerschaft betreffenden Fragen. Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger. Wahl eines Vorstandes sowie der Vertreterinnen und Vertreter in der Gesamtkonferenz, den Fachkonferenzen und in den Ausschüssen.

Vorbereitung und Leitung von mindestens vier Sitzungen im Schuljahr. Kontakt zur Schulleitung. Wahrnehmung der Aufgaben des Schulelternrates zwischen den Sitzungen.

Entscheidung über pädagogische Angelegenheiten der Schule, soweit nicht die Klassen- oder Fachkonferenzen zuständig sind.

  • die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume, die den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumt werden
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1)
  • Schulpartnerschaften und Ähnliches

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Weitere Unterlagen

Zum Schulelternrat gehören außerdem die Übersichten der Mitglieder, die Vertretungen in den Fach- und Gesamtkonferenzen sowie im Schulvorstand, die Verbindungen zum Kreis- und Stadtelternrat, die Geschäftsordnung und der Vorstand.

Diese Angaben werden hier ergänzt, sobald sie uns vorliegen.

Mitreden und mitgestalten.

Wer noch mitbestimmt.

Schülervertretung

Die SV bringt die Anliegen der Schülerinnen und Schüler ein und gestaltet eigene Projekte.

Zur Schülervertretung

Schulverein

Finanziert Anschaffungen, für die das Budget der Schule nicht reicht.

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