Leistungsbewertung

im Fach Religion

I. Schriftliche Note

a) Sekundarstufe I:

In der Sekundarstufe I wird eine Klassenarbeit geschrieben. Das Verhältnis zwischen Mitarbeits- und schriftlicher Note beträgt 2 : 1.

In den Klassen 9 und 10 gewährleisten sog. Konzeptaufgaben, dass die Schüler sich vertieft mit der Aufgabenstellung und Konzeption der Bearbeitung der Aufgabe beschäftigen. Diese gehen bis zu 10% in die Bewertung ein. Die Klassenarbeiten in Jg. 9 und 10 sind als einstündige Arbeiten angelegt, die aber zwei Stunden Arbeitszeit bereitstellen zur Erarbeitung eines Konzepts ohne Zeitdruck (vgl. Schulprogramm).

b) Sekundarstufe II:

Im Jahrgang 11 wird pro Halbjahr eine Klausur geschrieben. Das Verhältnis zwischen Mitarbeits- und schriftlicher Note beträgt 2 : 1.

In Jg. 12 und 13 erfolgt die Bewertung folgendermaßen:

Allgemein:

In den Klassenarbeiten  und Klausuren werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht erworben werden konnten. Darüber hinaus können auch Problemstellungen einbezogen werden, die die Verfügbarkeit von Kompetenzen eines langfristig angelegten Kompetenzaufbaus überprüfen (vgl. KC Sek I und II)

Die Aufgabenstellungen in den Klassenarbeiten und Klausuren orientieren sich an den Vorgaben und Operatoren des jeweiligen KC. In der Sek II liegt der Schwerpunkt im AFB II. AFB III hat gegenüber AFB I geringeres Gewicht (vgl. KC Sek II).

Bei der Erstellung  der Probeabiturarbeit sind die Vorgaben der EPA und der thematischen Hinweise für das jeweilige Abiturjahr zu beachten und ein behutsamer Fachübergriff anzulegen.

II. Mündliche Note

Die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht erfolgt gemäß der Tabelle „Kriterien für die Bewertung der Mitarbeit im Fach Religion“ (s.u.). Bei kooperativen Arbeitsformen mit anschließender Präsentation werden sowohl die individuelle Leistung als auch die Gesamtleistung der Gruppe in die Bewertung einbezogen. Zur Vorbereitung von Referaten und Präsentationen erhalten die SuS Hinweise zu deren Erstellung (Zielvorgaben, Umfang, Recherche, Quellenangaben, Handout).

Von den Schülern wird eine kontinuierliche Mappenführung verlangt. Die Mappe dokumentiert die vermittelten Inhalte und garantiert die Möglichkeit, darauf zurückzugreifen. Die Regeln für die Mappenführung werden den Schülern zu Beginn eines jeden Schuljahres bekannt gegeben (vgl. Vorgaben zur Mappenführung). Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und innere Logik stellen die Hauptkriterien der Beurteilung dar.

Jeder Schüler hat die Chance, allein durch aktives Mitschreiben im Unterricht und das normale Verrichten der Hausaufgaben, also ohne zusätzlichen Aufwand, mit seiner Mappe einen guten Eindruck zu machen. (Es wird von den Schülern explizit nicht gewünscht, dass sie die Mappen aufwändig ausschmücken. Zusätzliche Materialien, die auch von dritter Seite stammen könnten, gehen nicht in die Beurteilung der Mappe ein.). Die Mappenführung geht als Gesamteindruck in die Bewertung der Mitarbeit ein.